Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Rotenburg

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28. März 2009

Zuschüsse für Zahnersatz bei geringem Einkommen

Wer wenig Einkommen hat, muss nicht auf Zahnersatz verzichten. Geringverdiener nutzen oft nicht die Leistungen, die ihre gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Wer als Alleinlebender ein monatliches Bruttoeinkommen von nicht mehr als 1 008 Euro hat, bekommt die Regelversorgung laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenfrei. Die Grenze des monatlichen Einkommens bei Eheleuten beträgt 1 386 Euro, für jeden weiteren Angehörigen kommen 252 Euro hinzu. Gegenüber der Krankenkasse muss die finanzielle Lage etwa durch Einkommensnachweise, Arbeitslosengeld- oder Rentenbescheide belegt werden.

 

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Den Notdienst für den Altkreis Rotenburg erfahren Sie unter:
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