
23. Juli 2010
Zahnzusatzversicherungen sind zunehmend ein Thema bei der Beratung in unseren Praxen“, sagt der Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Dr. Dietmar Oesterreich anlässlich der Publikation einer Patienteninformation zu diesem Thema. „Bitte vergleichen Sie sorgfältig die Angebote der Zahnversicherungen,“ ist sein Rat. Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. Vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen, kann eine solche Absicherung sinnvoll sein.
Die Versicherungsbedingungen sind allerdings selbst für Experten oft schwer zu durchschauen. Informationen von Verbraucherzentralen sind dabei ebenso empfehlenswert wie Berichte der Stiftung Warentest (z.B. „Finanztest 5/2010“).
Die meisten Versicherungen lassen vor Vertragsabschluss kontrollieren, in welchem Zustand die Zähne sind. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags angeraten, geplant oder begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Auch ist Zahnersatz für Zahnlücken, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, in der Regel nicht mitversichert. Dies ist besonders bei Versicherungsgesellschaften zu beachten, die keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn fordern, jedoch im Fall der Leistungsinanspruchnahme den behandelnden Zahnarzt im Rahmen der Schweigepflichtentbindung zur Auskunft auffordern. Der Zahnarzt ist verpflichtet, umfassend und schonungslos über den tatsächlichen Gesundheitszustand des Patienten Auskunft zu erteilen.
„Der Zahnarzt kann zwar den Mundgesundheitszustand beurteilen und feststellen, welches Erkrankungsrisiko vorliegt, eine bestimmte Versicherung empfehlen kann er aber nicht. Nach wie vor gilt: den besten Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz bietet eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge“ , betont Dr. Oesterreich.
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