
April 2011
Zahnimplantate selbst sind reine Privatleistungen und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (AOK, BKK, DAK, TK, BEK etc.) enthalten. Nur in Ausnahmefällen (Ausnahmeindikationen: z.B. Tumorerkrankungen und schwere Fehlbildungen) dürfen die Krankenkassen die Kosten sowohl für Implantate als auch den Zahnersatz auf diesen Implantaten übernehmen. Dafür muss eine spezielle Begutachtung erfolgen, ob eine der (sehr seltenen) Erkrankungen vorliegt.
Seit 2005 gilt allerdings für alle gesetzlich Krankenversicherte ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, das auch die Versorgung mit Implantaten berücksichtigt. Basis hierfür bietet die Zuordnung von Kiefersituationen (Befunden) zu sogenannten Regelversorgungen und damit verbundenen Festzuschüssen.
Gab es früher eine prozentuale Bezuschussung auf den gefertigten Zahnersatz (je nach Bonus zwischen 50, 60 oder 65 %), so wird nun beispielsweise für eine Zahnlücke ein fester Zuschuss gewährt. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Zahnersatz diese Lücke versorgt wird: sowohl für eine Brücke als auch für ein Implantat gibt es von der Kasse den gleichen Betrag: den befundorientierten Festzuschuss. Die ehemals prozentuale Beteiligung an den Kosten ist also festen Beträgen gewichen. Je nach Bonussituation (5 oder 10 Jahre vollständiges Bonusheft) wird dieser Festzuschuss um 20% oder 30% erhöht. Bei sogenannten Härtefällen wird sogar der doppelte Festzuschuss gewährt.
Die Art der Regelversorgung richtet sich nach Kriterien, die durch eine Kommission bestimmt werden (z.B. kleine Lücke = Brücke). Bei der Höhe der Festzuschüsse werden durchschnittliche Kosten für eine einfache Ausführung der letzten Jahre berücksichtigt. Nach Einreichen eines Heil- und Kostenplans (HKP) wird dieser Festzuschuss durch die Krankenkasse bestätigt (Genehmigung).
Das neue System wird zwar generell als gerecht angesehen, da teurere Versorgungen nunmehr nicht mehr besser aus dem Sozialsystem bezuschusst werden als einfache Lösungen. Da die Versorgungsqualität beim Zahnersatz in Deutschland aber weiterhin hoch ist, haben sich die Eigenanteilskosten für Patienten durch das neue System eher erhöht.
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